Mordprozeß in Freiburg

Noch mehr Lügen – und ein bezeichnendes Frauenbild:

Im Prozess gegen Hussein K. im Mordfall Maria L. berichten griechische Polizisten von ihren Ermittlungen. K. hatte 2013 auf Korfu eine Studentin über eine Kaimauer geworfen.

26.01.2018

Im Prozess um den Mord an einer Studentin sehen die Ermittler den Tatvorwurf gegen Hussein K. nach Auswertung von dessen Handy-Daten als erhärtet an. die Auswertung von Handyvideos zeigt zudem erschreckende Bilder.

Am Horizont versinkt die Sonne, Fassaden changieren in Terrakottatönen, das Meer ist griechenlandblau. Ein enger Bürgersteig quetscht sich die Bucht entlang. Blick über ein hüfthohes Geländer: Zehn Meter tief fällt die Kaimauer herab, unten Felsen, Wellen, ein schmaler Streifen Kies.

Über das Geländer hat Hussein K. eine junge Frau geworfen. „Das Mädchen hat Glück gehabt“, resümiert ein Polizist. Sie landete auf dem Kiesstreifen, brach sich die Knochen. Wäre sie auf den Felsen aufgekommen, wäre sie vermutlich tot gewesen.

Im Freiburger Mordprozess werden an diesem 18. Verhandlungstag Urlaubsfilme gezeigt. Oberstaatsanwalt Eckart Berger hat sie in seinen Ferien gedreht, als er nach Korfu reiste. Auf die Insel, auf der Hussein K. sein erstes aktenkundiges Verbrechen beging, bevor er als angeblich minderjähriger Flüchtling nach Freiburg kam und die Studentin Maria L. vergewaltigte und ermordete.

Berger hat sich die Mühe in seiner Freizeit gemacht, damit sich das Gericht den Tatort vorstellen kann. Zwei Polizisten sind aus Griechenland gekommen und berichten von ihren Ermittlungen. Was sie aus Hussein K.s Vernehmung erzählen, klingt nur allzu ähnlich zu dessen Aussage vor dem Freiburger Landgericht. Es ist das gleiche Lügenmuster – und ein bezeichnendes Frauenbild.

Hussein K. und sein erstes Opfer begegneten sich in den frühen Morgenstunden des 26. Mai 2013 in Korfu-Stadt. Spyridoula C., eine damals zwanzigjährige Studentin, schilderte es so: Sie kam gegen 2.20 Uhr aus einer Bar an der Promenade und lief nach Hause, als sie K. auf der anderen Straßenseite entgegenkommen sah.

Im Zuschauerraum ertönt ein bitteres Lachen

Er überquerte blitzschnell die Straße und begann, auf sie einzuschlagen, zog an ihrer Handtasche, rang sie zu Boden. Da sah sie die Lichter eines Autos und schrie nach Hilfe. K. packte sie und hob sie über das Geländer, kopfüber. C. krallte sich an den Zaun, flehte ihn an, ihr nichts anzutun. Hussein K. bedeutete ihr, zu schweigen. Er löste ihren Griff und warf sie über das Geländer.

Im Zuschauerraum ertönt ein bitteres Lachen, als die griechischen Beamten von seiner Festnahme berichten. Er habe ein Dokument bei sich getragen, das ihn als Asylsuchenden aus Afghanistan ausgab. Geburtstag: 01.01.1996. Den deutschen Behörden hatte K. den 12.11.1999 genannt. Die Altersfrage spielt in diesem Prozess eine entscheidende Rolle für die Zumessung des Strafmaßes.

Den griechischen Ermittlern gelang es damals noch in der gleichen Nacht, K. festzunehmen. Die Studentin hatte ihn recht genau beschreiben können, außerdem war er aufgefallen, weil er mit nasser Hose herumlief. K. hatte inzwischen zwar ein paar Kleidungsstücke gewechselt, aber in der stillgelegten Ölmühle am Hafen, in der er zusammen mit anderen Flüchtlingen wohnte, fanden sie die ebenfalls nassen, grauen Nike-Sneaker, die Spyridoula C. aufgezählt hatte.

In der Vernehmung habe sich Hussein K. in Widersprüche verwickelt, erzählen die beiden Polizisten. So habe K. etwa behauptet, er sei betrunken gewesen und habe sich im Meer waschen wollen. "Er war definitiv nicht betrunken", sagt der Ermittlungsleiter. Er geht vielmehr davon aus, dass K. die Handtasche der Studentin rauben wollte und die Frau dann, als Autos kamen und er Angst bekam, entdeckt zu werden, die Kaimauer hinunterwarf. Später habe er nachschauen wollen, ob sie noch in der Bucht lag.

Aber da hatte sich die schwer verletzte 20-Jährige schon halb bewusstlos nach Hause geschleppt. Bei einer Gegenüberstellung im Krankenhaus erkannte sie Hussein K. wieder.

K. gestand. Aber sein "Geständnis" ist ein Gebräu aus Lügen und Halbwahrheiten, wie er es auch zum Prozessauftakt in Freiburg auftischte. Ja, er und die Studentin seien sich auf der Straße zum Hafen begegnet. Aber sie habe ganz unbegründet Angst vor ihm bekommen und plötzlich zu schreien begonnen. Er habe sie dann "weggeschubst", um auf dem schmalen Bürgersteig weitergehen zu können.

"Das ist doch nur eine Frau"

Sebastian Glathe, der Verteidiger von Hussein K., hakt mehrmals nach, warum denn bei der Vernehmung damals kein Anwalt zugegen gewesen sei. K. habe darauf verzichtet, sagt der Ermittlungsleiter. Warum er das getan haben sollte, fragt Glathe. "Vielleicht dachte er, er wird dafür nicht verurteilt", gibt der Polizist zurück. Hussein K. sei während der Vernehmung "cool" und "gleichgültig" gewesen, berichtet er. Einmal habe er den Kommentar fallen lassen: "Das ist doch nur eine Frau."

Ein griechisches Gericht verurteilte Hussein K. am 12. Februar 2014 wegen Raubes und versuchten Mordes nach Jugendstrafrecht zu zehn Jahren Haft. Bereits im Oktober 2015 kam K. im Rahmen einer Amnestie frei und reiste nach Deutschland. Das Freiburger Verfahren ist auch wegen der Zeugenaussagen der griechischen Beamten verlängert worden. Denn sie sollen dabei helfen, über einen wichtigen Punkt zu entscheiden: die Sicherungsverwahrung.

Um sie anordnen zu können, muss ein Gericht nachweisen, dass ein Angeklagter einen sogenannten Hang zu schweren Straftaten hat und auch in Zukunft noch gefährlich sein wird. Dafür blicken Gutachter in die Vergangenheit: Welche Verbrechen hat ein Täter bereits begangen? Wie ist er dabei vorgegangen? Die Auswertung der Vorgeschichte soll Rückschlüsse darüber geben, wie er sich künftig verhalten wird.

Die Sicherungsverwahrung muss allerdings schon im Urteil angeordnet oder zumindest vorbehalten werden. Sie ist keine Strafe, sondern soll die Gesellschaft vor einem Täter schützen, der nach Verbüßung seiner Haft noch immer gefährlich ist. Dann prüfen Psychiater alle zwei Jahre, ob der Inhaftierte nach wie vor ein Risiko darstellt. Er bleibt so lange in Verwahrung, wie die Prognosen für ihn negativ ausfallen – das ist theoretisch bis zum Tod möglich.

Für Hussein K. geht es also um viel. Er scheint das zu ahnen, anders als sonst beugt er sich an diesem Tag häufig zu Dolmetscher und Verteidiger, flüstert ihnen etwas zu. Zwar haben bei seiner Tat auf Korfu sexuelle Motive anscheinend keine Rolle gespielt; jedenfalls hat sein Opfer in diese Richtung nichts bemerkt. Aber der psychiatrische Gutachter dürfte sich Notizen zu der Gleichgültigkeit und Brutalität gemacht haben, mit der K. die frühere Tat beging.

Und noch ein Detail fällt auf, weil es an einem früheren Verhandlungstag schon einmal aufgetaucht ist. Als die deutschen Ermittler das Facebook-Profil von Hussein K. auswerteten, entdeckten sie ein Bild, auf dem sich ein Wolf über eine entkleidete Frau hermacht.

Wie er auf dieses Motiv gekommen sei, wollte Richterin Kathrin Schenk wissen. „Ich habe Wolf gegoogelt“, sagte der Angeklagte. Nun beschreiben die griechischen Ermittler die Kleidung, die Hussein K. damals trug: In jener Mainacht 2013, als K. eine Frau in den Abgrund warf, habe er ein schwarzes T-Shirt mit einem Wolfsgesicht getragen.


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